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Betrieb­liche Alters­vorsorge (bAV)

Unsere Betrieb­liche Alters­vorsorge

Mehr Rente mit der betrieblichen Alters­vorsorge (bAV)

 

Es ist kein Geheimnis: Wer im Alter den gewohnten Lebensstandard halten will, tut gut daran, zusätzlich vorzusorgen. Denn die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht mehr aus.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge sichern Sie Ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche Rente ab.

Sie haben noch keine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Arbeitnehmer? Seit 2002 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, eine betriebliche Altersvorsorge den Arbeitnehmern anzubieten. – Auch Teilzeitkräften. Die Arbeitsnehmer können jedes Jahr bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgaben- und steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Als Arbeitgeber motivieren Sie Ihre Mitarbeiter durch Unterstützung beim Aufbau der Altersversorge, somit senken Sie die Lohnnebenkosten durch Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge und erfüllen den Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung.

Sie als Arbeitgeber haben mit der betrieblichen Altersversorgung ein Instrument, mit dem Sie einfach und effizient Ihren Mitarbeitern helfen und ihre private Vorsorge stärken. Sie können die Zuwendungen an die Direktversicherung als Betriebsausgaben geltend machen, wenn Sie selbst auch Beiträge abführen. 

Außerdem: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sparen bei der Entgeltumwandlung die Sozialversicherungsbeiträge.

Eine bAV zahlt sich schon ab einem Mitarbeiter für ein Unternehmen aus.

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Bindung und Motivation von qualifizierten Mitarbeitern
  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Einsparung von Lohnnebenkosten
  • Verbessertes Image des Unternehmens
  • eigene Bestimmung des Durchführungsweges
  • besonders günstige Konditionen bei Gruppenverträgen möglich
  • Einbau einer Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsversicherung möglich

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